Schuldenbremse - Persönliche Erklärung
- johanneswagnerma08
- 18. März
- 3 Min. Lesezeit
Berlin, 18.03.2025

Persönliche Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung zur zweiten und dritten Beratung des eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h)
Heute stimmen wir über drei Grundgesetzänderungen für neue Verschuldungsmöglichkeiten ab. Union und SPD haben dafür ein Verfahren gewählt, in dem darüber gemeinsam abgestimmt werden soll. Dabei koppeln sie die Reform der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben mit einem Sondervermögen für Investitionen.
Über all das soll nun der Bundestag der 20. Wahlperiode abstimmen, wenige Tage bevor sich der neue Bundestag konstituiert. Dieses Verfahren halte ich für falsch. Zwar mag das Verfahren verfassungsrechtlich möglich sein. Politisch sehe ich es allerdings kritisch, so große und weitreichende Änderungen mit den Mehrheiten der auslaufenden Wahlperiode zu beschließen. Zudem bleibt die Beratungszeit sehr kurz.
Es ist besonders bitter, da diese Eile nicht nötig gewesen wäre. Denn die Dringlichkeit für die Erhöhung der Verteidigungsausgaben sowie für Investitionen war seit langem bekannt. Wir GRÜNE hatten der Union bereits mehrfach – auch gemeinsam mit der SPD nach dem Ende der Ampel-Regierung – eine Reform der Schuldenbremse angeboten, um Investitionen in Sicherheit und Verteidigung zu ermöglichen. Doch die Union hat diese Vorschläge stets abgelehnt, um im Wahlkampf mit einem „Keine neuen Schulden“-Narrativ zu punkten – nur um nun, unmittelbar nach der Wahl, eine Kehrtwende zu vollziehen. Diese parteitaktischen Manöver schaden dem Vertrauen in die Politik.
Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben und die Schaffung von Sondervermögen für Investitionen hätten besser getrennt voneinander betrachtet werden sollen. Eine Kopplung beider Themen halte ich für völlig willkürlich. Damit wurde ein Szenario der Dringlichkeit erzeugt, das de facto nicht besteht.
Nach intensiven Verhandlungen meiner Fraktion mit CDU/CSU und SPD haben wir uns als Grüne dennoch entschieden, der Einigung über die Grundgesetzänderungen zuzustimmen. Denn, bei aller Kritik am Verfahren, viele der nun zu beschließenden Änderungen fordern wir seit langem. Die Dringlichkeit ist zwar nicht neu, aber seit dem Amtsantritt von Donald Trump im Januar 2025 noch einmal deutlich gestiegen. Ob und wann eine Reform der Schuldenbremse für mehr Verteidigungsausgaben in der 21. Wahlperiode zeitnah hätte gelingen können, weiß niemand. Eine Blockade des jetzt vorliegenden Änderungsantrags aus parteitaktischen Gründen, hielte ich für verantwortungslos.
Eine zentrale Bedingung für uns war, dass zusätzliche Kredite aus dem Sondervermögen tatsächlich in Zukunftsinvestitionen fließen – in Klimaschutz, eine moderne Wirtschaft und eine funktionierende Infrastruktur. Durch unsere Verhandlungen konnte das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ verankert werden, sodass die Mittel nicht für allgemeine Haushaltsentlastungen genutzt werden können. Zudem wird der Klima- und Transformationsfonds mit 100 Milliarden Euro gestärkt, um Klimaneutralität bis 2045 und eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft voranzutreiben. Auch im Bereich der Sicherheit haben wir eine gute Lösung durchsetzen können. Angesichts der geopolitischen Lage war es wichtig, nicht nur die Bundeswehr besser auszustatten, sondern auch in Cybersicherheit, Nachrichtendienste und den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zu investieren. Jetzt stellen wir sicher, dass die Mittel nicht allein für militärische Zwecke, sondern für die breite Stärkung der Sicherheitsarchitektur genutzt werden.
Zusätzlich erhalten die Länder 100 Milliarden Euro für dringend benötigte Investitionen. Und die seit November vom Kanzler blockierten Ukrainehilfen in Höhe von drei Milliarden Euro werden endlich freigegeben. Als Grüne halten wir seit vielen Jahren eine umfassende Reform der Schuldenbremse für richtig. Leider waren Union und SPD auch jetzt dazu nicht bereit. Immerhin ist es uns Grünen gelungen, dass wir heute gemeinsam mit Union und SPD einen Entschließungsantrag auf den Weg bringen, mit dem wir klarmachen, dass der Bundestag die Schuldenbremse in der 21. Wahlperiode umfassend reformieren soll.
Mit den Grundgesetzänderungen für eine Reform der Schuldenbremse für Gesamtverteidigung und einem Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz schaffen wir eine Finanzierungsgrundlage für die Herausforderungen der nächsten Jahre.
Jetzt liegt es an der neuen Regierung, die Verantwortung für Klimaschutz und Sicherheit ernst zu nehmen. Wir appellieren an CDU/CSU und SPD, die vereinbarten Maßnahmen konsequent umzusetzen – denn unser Land braucht genau jetzt Investitionen in eine nachhaltige Zukunft.
Johannes Wagner, MdB
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