Endlich gibt es ein neues, modernes Straßenverkehrsgesetz und damit eine Grundlage für die Verkehrswende vor Ort. Das neue Straßenverkehrsrecht (StVG) und die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die Bundestag und Bundesrat im Juni/Juli beschlossen haben, eröffnen neue Spielräume für die Verkehrsberuhigung in den Kommunen.
Die Kommunen erhalten durch die Reform deutlich mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräume für die Gestaltung ihrer Straßen und des öffentlichen Raums. Klima- und Umweltschutz, Gesundheit sowie städtebauliche Entwicklung werden als neue Hauptziele neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verankert. Sie müssen damit ihre Verkehrsplanung nicht mehr länger ausschließlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Autoverkehrs unterordnen, sondern können diese auch an den neuen Zielen ausrichten. Damit begegnet das Gesetz endlich der Realität vor Ort.
So gibt es in Zukunft neue Möglichkeiten, Straßen sicher zu machen und den öffentlichen Raum zu gestalten.
Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Änderungen der Reform beleuchten und einordnen. Was bedeuten die neuen Regelungen für Lösungen vor Ort, wo können Kommunen jetzt tätig werden?
Als Arzt und Mitglied im Gesundheitsausschuss, werde ich darüber sprechen, was die neuen Begründungsmöglichkeiten „Klima und Gesundheit“ für die Verkehrsberuhigung vor Ort bedeuten.
Mit mir bei Dr. Markus Büchler, MdL, sind aus dem Bundestag zu Gast sind:
Swantje Michaelsen, MdB, Berichterstatterin Straßenverkehrsrecht. Sie hat als Verantwortliche den Gesetzgebungsprozess im Bundestag begleitet und wird uns einen Überblick über die Eckpunkte und die Zielrichtung der Reform geben.
Leon Eckert, MdB, Stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, wird sich in einem Input insbesondere der Frage widmen, was das neue Hauptziel „städtebauliche Entwicklung“ im Gesetz konkret bedeutet.
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