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Johannes Wagner

Johannes Wagner ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Als ordentliches Mitglied im Gesundheitsausschuss und stellv. Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bearbeitet er unter anderem die Themen Klima & Gesundheit, Kindergesundheit, öffentlicher Gesundheitsdienst sowie Prävention. Außerdem ist er stellv. Vorsitzender des Unterausschusses für Globale Gesundheit und Mitglied im Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung.

 

Davor hat er als Kinderarzt in Weiterbildung in einem Coburger Krankenhaus gearbeitet. Während seines Studiums der Medizin war er u.a. 2016-2018 Jugenddelegierter für Nachhaltige Entwicklung bei den Vereinten Nationen.

Mein Lebenslauf, Engagement und meine Mitgliedschaften

Geboren am 1. August 1991 in Nürnberg, ledig

Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Mitglied im Bundestag seit 2021

Wahlkreis Coburg, Kronach, Geroldsgrün (238)

Gesundheitsausschuss (Ordentliches Mitglied)

Unterausschuss Globale Gesundheit (Stellv. Vorsitzender und Obmann)

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung 

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Stellv. Mitglied)

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (Stellv. Mitglied)

Interparlamentarische Union (Stellv. Mitglied)

Parlamentariergruppe Anden-Staaten (Vorsitz)

Lebenslauf 

2020-2021 Arbeit im Regiomed-Verbundskrankenhaus Coburg als Arzt in der Kinderklinik

2018 Forschungsaufenthalt in Public Health in Boston, USA

Studium der Humanmedizin, ab 2012 in Erlangen; von 2015 bis 2016 in Cagliari, Italien; ab 2018 in Würzburg, 

2019 drittes Staatsexamen.

2012-2013 Inhaber des Deutschlandstipendiums

2011 Abitur am Dientzenhofer-Gymnasium in Bamberg

Ehrenamtliches Engagement:

2016 bis 2018 Jugenddelegierter für Nachhaltige Entwicklung bei den Vereinten Nationen, ein Programm des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Deutschen Bundesjugendringes (DBJR), Begleitung von Teilen der Bundesregierung zu verschiedenen UN-Konferenzen rund um die „Agenda 2030“ und die „Nachhaltigen Entwicklungsziele“ (SDGs)

2011 bis 2012 Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst in Riobamba, Ecuador (Anderer Dienst im Ausland (ADiA))

seit Ende der Schulzeit Engagement in verschiedenen Bündnissen, Bewegungen und Vereinen, vor allem zu den Themen Globale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Gesundheitspolitik

Mitglied bei folgenden Vereinen und Organisationen:

Coburger Radsport e.V. (CoRa)

Allgemeiner deutscher Fahrradclub e.V. (ADFC)

Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

Deutscher Alpenverein e.V. (DAV)

Deutsche Allianz für Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG)

ÄrztInnen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW)

Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG)

Marburger Bund (MB)

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN)

Transparenz ist mir wichtig

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Bezugsgröße für die Höhe ist die Besoldung von einfachen Richtern eines Bundesgerichtshofes, also Amtsinhabern, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Die Entschädigung wird jährlich angepasst und beträgt seit dem 1. Juli 2022 monatlich 10.323,29 Euro. Grundlage dieses Betrags ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen, wie das sogenannte 13. Gehalt.

Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Als Teil der so genannten Amtsausstattung erhalte ich eine steuerfreie Aufwandspauschale. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.583,39 Euro monatlich (Stand 2022). Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für Abgeordnete keine „Werbungskosten“. Von der Pauschale müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: von der Miete, Einrichtung und dem Betrieb der beiden Wahlkreisbüros in Coburg und in Kronach, über die Miete meines zweiten Wohnsitzes in Berlin (inkl. Zweitwohnsitzsteuer), bis hin zu Hotel- und Fahrtkosten bei auswärtigen Terminen.

Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter (§44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz). Neben meinem Mandat übe ich keine entgeltlichen Tätigkeiten aus.

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